Allgemeine Auftragsbedingungen der Berger Steuerberatunsgesellschaft mbH für die Beauftragung zur Erstellung von privaten Steuererklärungen und Zustimmungserklärungen
Version 1.0, Stand März 2023
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (im Folgenden “AGB”) finden ausschließlich Anwendung auf über die Taxfix Plattform abgeschlossene Verträge.

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Die Beauftragung der Berger Steuerberatungsgesellschaft mbH, Goetheallee 39, 01309 Dresden (im Folgenden „STBG“ ) ist beschränkt auf die Besorgung nachstehenden abschließend aufgeführten steuerlichen Angelegenheiten für den von über die App der Taxfix GmbH (im Folgenden „Taxfix“) durch die Kund*innen (im Folgenden geschlechtsneutral „Kunde“) ausgewählten Veranlagungszeitraum.
a. Die Hauptleistungspflicht von STGB beinhaltet die Erstellung der Einkommensteuererklärung für ein Steuerjahr gemäß den vom Kunden gemachten persönlichen Angaben und der zur Verfügung gestellten Dokumente des Kunden.
b. Darüber hinaus bietet STBG preisinkludiert an, Rückfragen des Kunden zur erstellten Einkommensteuererklärung innerhalb von 30 Tagen nach Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beantworten sowie die elektronische Übermittlung der vom Kunden geprüften und freigegebenen Einkommenssteuererklärung an die zuständige Finanzbehörde nach jeweiliger Zustimmung zu übernehmen.
(2) STBG erbringt die oben aufgeführten Leistungen ausschließlich auf Basis der vom Kunden in der Taxfix-App gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Dokumente. Der Kunde versichert, dass er alle für die Einkommenssteuererklärung relevanten persönlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung stellt. STBG handelt im eigenen Namen und unabhängig von Verpflichtungen gegenüber Dritten unter Berücksichtigung der beruflichen Unabhängigkeitspflichten.
(3) Die vorgenannten Tätigkeiten schließen ausdrücklich nicht einen etwaigen Schriftverkehr mit Steuerbehörden, sonstigen Behörden und Stellen oder die Prüfung eingehender Steuerbescheide ein. Eine Empfangsvollmacht wird den Steuerbehörden nicht erteilt.
(4) Soweit der Kunde die Durchführung weiterer hier nicht aufgeführter Tätigkeiten wünscht, werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
(5) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt.
(6) STBG wird die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit sie Unrichtigkeiten feststellt, ist sie verpflichtet, darauf hinzuweisen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere Daten und Dokumente der Einkommensteuererklärung, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich vereinbart ist.
(7) Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar.

§ 3 Beginn des Auftragsverhältnisses, Vergütung
(1) Die Vergütung der STBG durch den Kunden für den o.g. Mandatsumfang bemisst sich nach einem mit Annahme des Auftrags fälligen Pauschalhonorars in Höhe von 129,99 € inklusive der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem voraussichtlich notwendigen Aufwand für die Steuerberatungsleistung und wird dem Kunden vor Erteilung eines SEPA direct debit Mandates angezeigt. Honorarrechnungen werden nur auf Anforderung und ausschließlich als pdf-Anhang per E-Mail an den Kunden verschickt. Der Kunde verzichtet insoweit auf ein Schriftform- und Unterschriftserfordernis. STBG stellt sicher, dass sie jede einzelne Honorarrechnung vor Versand geprüft hat.
(2) Das Steuerberatungsmandat beginnt mit der (konkludenten) Annahme durch den Steuerberater nach Erteilung eines SEPA direct debit Mandates und durch Erteilung des Auftrags über die Erstellung einer privaten Einkommensteuererklärung durch den Kunden. Das Steuerberatungsmandat endet 30 Tage nach erstmaliger Erstellung der Steuererklärung für das Steuerjahr durch STBG.
(3) STBG kann das Mandat auch nach Auftragserteilung aus wichtigen Gründen ablehnen. Ein wichtiger Grund, der zur Ablehnung seitens STBG berechtigt, liegt vor, wenn STGB unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere gegeben, wenn
a. der Kunde wissentlich Angaben vorenthalten oder gefälscht hat und diese Angaben Einfluss auf die Erstellung der Steuererklärung hatten;
b. nach der Angaben des Kunden oder weiterer Informationen die Gefahr eines erhöhten Risikos für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht;
c. der Kunde eine eidesstattliche Erklärung abgegeben hat;
d. eine Lohnpfändung oder Pfändung der Einkommensteuer vorliegt;
e. ein Insolvenzverfahren gegen den Kunden beantragt oder eröffnet wurde.

§ 4 Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2) STBG ist verpflichtet, dem Kunden alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist STBG verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
(3) Nach Beendigung des Mandatsverhältnisses sind die Unterlagen bei STBG abzuholen. Im Übrigen gilt § 66 StBerG.

§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er STBG unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass STBG eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von STBG zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den von Taxfix in der Taxfix-App vorgegebenen Identifizierungsprozess innerhalb von 48 Stunden nach Auftragserteilung zu durchlaufen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach oder scheitert die Identifizierung, kann STBG vom Vertrag zurücktreten.
(3) Der Kunde hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von STBG oder ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von STBG nur mit deren schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
(5) Der Kunde ist verpflichtet und berechtigt, etwaiges urheberrechtlich schutzfähiges Material (das „Material“) nur in dem von STBG vorgeschriebenen Umfang zu vervielfältigen. Der Kunde darf das Material nicht verbreiten. STBG bleibt Inhaberin der Nutzungsrechte. Der Kunde hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an dem Material durch STBG entgegensteht.
§ 6 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Kunden
Unterlässt Kunde eine ihm nach § 3 oder sonstige obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von STBG angebotenen Leistung in Verzug, so ist STBG berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass sie die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf STBG den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Nr. 10 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch von STBG auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn STBG von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 7 Mitwirkung Dritter
(1) STBG ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeitende und datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen und diesen Dienstleistern Zugang zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gem. § 2 bezieht, soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist (§ 62a StBerG). Zu diesen Dritten gehört insbesondere Taxfix - STBG ist daher gegenüber Taxfix von der Schweigepflicht befreit. Rein vorsorglich entbindet der Kunde mit Zustimmung zu diesen AGB den STBG von seiner Schweigepflicht gegenüber Taxfix.
(2) Darüber hinaus ist STBG zur Beauftragung weiterer Dritter nur nach entsprechender ausdrücklicher Zustimmung des Kunden befugt.
(3) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat STBG dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend § 5 Abs. 1 verpflichten.
(4) STBG ist berechtigt, allgemeinen Vertretern sowie Praxistreuhändern im Falle ihrer Bestellung Einsichtnahme in die Handakten analog § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.
(5) STBG ist berechtigt, in Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten, einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern der Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach § 5 Abs.2 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat STBG dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
(6) Der Kunde erteilt STBG seine ausdrückliche Einwilligung, dass STBG ihre bestehenden und zukünftigen Honorarforderungen gegenüber dem Kunden zur Einziehung an einen Dritten übertragen oder abtreten kann. Bei dem Dritten kann es sich auch um eine Person oder Personenvereinigung handeln, die kein Steuerberater ist. Die Zahlungsmethode kann von STBG vorgegeben werden, sofern dem Kunden hieraus keine zusätzlichen Kosten entstehen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht
(1) STBG ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs.1 HGB, § 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihr bei ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Kunde sie von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Den Parteien ist die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen gestattet und diese Form der Kommunikation stellt als solche keinen Bruch von etwaigen Verschwiegenheitspflichten dar. Den Parteien ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von Informationen (insbesondere per E-Mail) Risiken (z.B. unberechtigter Zugriff Dritter) birgt. Jegliche Änderung der von der STBG auf elektronischem Wege übersandten Dokumente ebenso wie jede Weitergabe von solchen Dokumenten auf elektronischem Wege an Dritte darf nur nach schriftlicher Zustimmung der STBG erfolgen.
(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeitenden der STBG und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von STBG erforderlich ist. STBG ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(5) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
(6) STBG darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Kunden aushändigen.
(7) STBG ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden und dessen Mitarbeitern im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. STBG darf diese Daten einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu übertragen, soweit sie dieses im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen Auftragsverarbeitungsvertrages auf den Datenschutz verpflichtet hat.
(8) Darüber hinaus besteht keine Verschwiegenheitspflicht, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei der STBG erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine - von STBG abgelegte und geführte – Handakte genommen wird.
(9) STBG hat beim Versand bzw. der Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten, Arbeitsergebnissen etc. auf Papier oder in elektronischer Form die Verschwiegenheitsverpflichtung zu beachten. Der Kunde stellt seinerseits sicher, dass er als Empfänger ebenfalls alle Sicherungsmaßnahmen beachtet, dass die ihm zugeleiteten Papiere oder Dateien nur den hierfür zuständigen Stellen zugehen.
(10) Dies gilt insbesondere auch für den Fax- und E-Mail-Verkehr. Zum Schutz der überlassenen Dokumente und Dateien sind die entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Sollten besondere über das normale Maß hinausgehende Vorkehrungen getroffen werden müssen, so ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Beachtung zusätzlicher, sicherheitsrelevanter Maßnahmen zu treffen, insbesondere ob im E-Mail-Verkehr eine Verschlüsselung vorgenommen werden muss. STBG ist nicht verpflichtet, den Kunden auf derartige Risiken hinzuweisen und Lösungen anzubieten.

§ 9 Mängelbeseitigung
(1) Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. STBG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(2) Beseitigt STBG die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Kunde auf Kosten von STBG die Mängel durch einen anderen beseitigen lassen, bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von STBG jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf STBG Dritten gegenüber mit Einwilligung des Kunden berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von STBG den Interessen des Kunden vorgehen.

§ 10 Haftung, Freistellung
(1) STBG haftet für eigenes sowie für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen. Soweit ein Schadensersatzanspruch des Kunden kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
(2) Die in den Abs. 1 getroffenen Regelungen gelten auch gegenüber anderen Personen als dem Kunden, soweit ausnahmsweise im Einzelfall vertragliche Beziehungen auch zwischen STBG und diesen Personen begründet werden.
(3) Der Anspruch des Kunden gegen STBG auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 4.000.000,00 EUR (in Worten: Vier Millionen EUR) begrenzt, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht.
(4) Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen, insbesondere die Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 3 genannten Betrag begrenzt werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden soll.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die STBG von allen Ansprüchen sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe Anwaltskosten) unverzüglich nach erster Aufforderung freizustellen, die aus der Verwendung unserer Arbeitsergebnisse durch Dritte resultieren und die Weitergabe direkt oder indirekt durch den Kunden oder auf seine Veranlassung hin erfolgt ist.

§ 11 Widerrufsrecht
(1) Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat STBG alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von STBG angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei STBG eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet STBG dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(2) Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag an STBG zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die STBG von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei dem Auftrag zur Erstellung der privaten Steuererklärung dann, wenn der Steuerberater die Dienstleistung vollständig erbracht hat oder mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.



Muster-Widerrufsformular

(Wenn der Kunde den Vertrag widerrufen will, dann hat er dieses Formular auszufüllen und an STBG zurückzusenden.)

An:
Berger Steuerberatunsgesellschaft mbH
Goetheallee 39
01309 Dresden
office@berater-berger.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

● Bestellt am (*)/erhalten am (*)
● Name des/der Verbraucher(s)
● Anschrift des/der Verbraucher(s)
● Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Datenschutz
(1) STBG wird die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und entsprechend Art. 32 Abs. 4 DSGVO Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihr unterstellte Personen personenbezogene Daten nur auf Anweisung des Verantwortlichen verarbeiten.
(2) Übermittelt der Kunde personenbezogene Daten an STBG, so steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Folgt die Berechtigung aus einer Einwilligung des Betroffenen, so stellt der Kunde STBG den Nachweis der Einwilligung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung. Im Falle eines Verstoßes stellt der Kunde STBG unverzüglich auf erstes Verlangen von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter [Link zu DSE von STBG] zu finden.

§ 13 Handakten, Arbeitsergebnisse, Zurückbehaltungsrechte
(1) STBG hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn STBG den Kunden schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Kunde dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
(2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die STBG aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Kunden oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen STBG und seinem Kunden und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
(3) Auf Anforderung des Kunden, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat STBG dem Kunden die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. STBG kann von Unterlagen, die er an den Kunden zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) STBG kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Kunden rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Kunde zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.

§ 14 Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
STBG ist gesetzlich nicht verpflichtet und auch nicht freiwillig dazu bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

§ 15 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
(2) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung.
(3) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dresden.

§ 16 Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit, Änderungen und Ergänzungen
(1) Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform.